Österreichische Vorsteuern für Unternehmen, die KEINE Umsätze in Österreich tätigen.
Je nachdem, ob ein nicht-österreichisches Unternehmen seinen Sitz inner- oder außerhalb der Europäischen Union hat, müssen unterschiedliche Anträge beim Finanzamt Graz-Stadt gestellt werden, um österreichische Vorsteuern zurück zu erhalten.
EU-Unternehmen reichen ihre Rechnungen über ihr nationales Finanzonline-Portal ein. Nicht-EU-Unternehmen müssen die Belege hingegen im Original in Papierform beim Finanzamt Graz-Stadt einreichen. Hier hilft es, dass der Firmensitz von AUTARES nur wenige Meter vom Finanzamt Graz-Stadt entfernt liegt.
In beiden Fällen führt AUTARES umfassende Vorab-Qualitätskontrollen durch und prüft bereits vor Einreichung der Belege, ob diese in Österreich von Typ und vom Inhalt her zum Vorsteuerabzug berechtigen. Sollten bei der Inhaltskontrolle Mängel auftauchen, nimmt AUTARES – falls gewünscht – gleich direkt Kontakt auf mit dem österreichischen Rechnungsaussteller und veranlasst eine entsprechende Korrektur der Rechnung.
AUTARES ist ein Full-Service-Anbieter und ihre Schnittstelle und erster Ansprechpartner des Finanzamtes Graz-Stadt, sofern dieses weitere Unterlagen benötigt oder Fragen und Diskussionen zu einzelnen Rechnungen aufwirft. Bei Bedarf ist auch die treuhändische Entgegennahme und Weiterleitung Ihrer rückerstatteten Steuerbeträge möglich.