AUTARES – Ihr Spezialist für VAT Refund in Österreich
Viele international agierende Unternehmen haben das Problem, in Österreich keine Niederlassung zu besitzen. Während sie in Ihrem Heimatland problemlos ihre Vorsteuern geltend machen können, stoßen Sie im Ausland schnell an ihre Grenzen. Jedes Land hat seine eigenen rechtlichen Vorschriften, wie eine Rechnung auszusehen hat und welche Angaben diese zu enthalten haben. Sehr unterschiedlich sind auch die länderspezifischen Regelungen, welche Ausgaben überhaupt zu einer Erstattung der Vorsteuern berechtigen und welche nicht.
An dieser Stelle greift AUTARES schnell und effektiv ein und verhilft Ihrem Unternehmen, die Ihnen zustehenden österreichischen Vorsteuern fristgerecht geltend zu machen. Alle ausländischen Unternehmen müssen ihre Anträge beim Finanzamt Graz-Stadt einreichen – Unternehmen aus Nicht-EU-Staaten sogar im ORIGINAL und in PAPIERFORM. Kein Problem für AUTARES – der Firmensitz liegt nur wenige Meter vom Finanzamt entfernt.
Georg Kristoferitsch – der Eigentümer von AUTARES – ist staatlich zertifizierter Steuerberater in Österreich und damit berechtigt, ausländische Unternehmen umfassend in Österreich zu vertreten. Insbesondere in jenen Fällen, wo das Finanzamt Graz-Stadt Probleme mit der Rückerstattung der Vorsteuern macht, ist er daher berechtigt, Unternehmen in allen steuerlichen Themen zu beraten und vor den Behörden zu vertreten. Die Beauftragung eines zusätzlichen Vertreters erübrigt sich – AUTARES ist ein Full-Service-Anbieter im Bereich VAT Refund in Österreich.